Rechtliches

AGB für Film- und Fotoproduktionen

Stand: 19.10.2026

Anbieter: Lorenz Groche, Einzelunternehmer, handelnd als "Lorenz Groche Film & Foto" und "logro", Am Wutzsee 53, 16835 Lindow, Deutschland, Telefon +49 171 1720606, E-Mail info@lorenzgroche.eu, Website lorenzgroche.de, USt-IdNr. DE369407331.

In diesen AGB heißt Lorenz Groche "wir", der Auftraggeber heißt "Kunde".

§ 1 Geltungsbereich und Rangfolge

(1) Diese AGB gelten für alle Aufträge über Film- und Fotoproduktionen, Social-Media- und Content-Pakete sowie die dazugehörigen Leistungen (z. B. Konzept, Dreh, Schnitt, Farbkorrektur, Bildbearbeitung). Für Käufe im Online-Shop auf lorenzgroche.de (z. B. Presets und LUTs) gelten eigene AGB.

(2) Unsere Leistungen richten sich vor allem an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB. Ist der Kunde Verbraucher im Sinne von § 13 BGB, gelten diese AGB mit den Besonderheiten in § 24. Wo § 24 etwas anderes regelt, geht § 24 vor.

(3) Was im Einzelfall gilt, ergibt sich in dieser Reihenfolge:

  1. individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (z. B. per E-Mail abgestimmte Änderungen),
  2. das Angebot oder die Auftragsbestätigung mit Leistungsbeschreibung, Nutzungsumfang und Preisen,
  3. diese AGB,
  4. die gesetzlichen Vorschriften.

Das Angebot geht diesen AGB also immer vor.

(4) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden, z. B. Einkaufsbedingungen, gelten nicht. Das gilt auch, wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen oder in Kenntnis davon leisten. Sie gelten nur, wenn wir ihnen in Textform ausdrücklich zustimmen.

(5) Bei einer laufenden Geschäftsbeziehung mit einem Unternehmer gelten diese AGB auch für Folgeaufträge, und zwar in der Fassung, die wir dem Kunden zuletzt übermittelt haben. Eine neue Fassung gilt für Folgeaufträge erst, wenn wir sie dem Kunden übermittelt haben.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

(1) An unsere Angebote halten wir uns 30 Tage gebunden, sofern das Angebot keine andere Frist nennt.

(2) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot innerhalb dieser Frist in Textform annimmt (z. B. per E-Mail oder unterschrieben zurück). Nimmt er später an, kommt der Vertrag zustande, wenn wir den Auftrag in Textform bestätigen, spätestens aber, wenn wir mit der Arbeit beginnen.

(3) Ein Termin ist erst verbindlich reserviert, wenn der Vertrag zustande gekommen ist.

§ 3 Leistungsumfang und gestalterische Freiheit

(1) Was wir liefern, steht im Angebot, z. B. Anzahl und Länge der Filme, Anzahl der Fotos, Formate, Drehtage und Liefertermin. Leistungen, die dort nicht genannt sind, schulden wir nicht.

(2) Grundlage der Umsetzung ist das abgestimmte Konzept (z. B. Briefing, Moodboard, Treatment, Referenzen). In diesem Rahmen entscheiden wir über Bildsprache, Kameraführung, Licht, Schnitt, Farbgebung und Musikauswahl. Beispiele unseres Stils zeigt unser Portfolio auf lorenzgroche.de. Entspricht das Ergebnis dem abgestimmten Konzept, sind abweichende Geschmacksvorstellungen kein Mangel. Was dem Kunden verbindlich wichtig ist (z. B. ein bestimmter Look, ein bestimmtes Tempo, bestimmte Motive), halten wir gemeinsam im Konzept fest.

(3) Ändert der Kunde das Konzept, nachdem er es freigegeben hat, oder wünscht er zusätzliche Inhalte, ist das eine Zusatzleistung. Wir berechnen sie nach Aufwand zu den Sätzen im Angebot und kündigen größeren Mehraufwand vorher an.

(4) Wir dürfen Assistenz, Crew und andere Fachleute einsetzen (z. B. für Ton, Licht oder Maske). Gegenüber dem Kunden bleiben wir verantwortlich.

§ 4 Mitwirkung des Kunden

(1) Der Kunde unterstützt uns so, dass wir die Produktion wie geplant umsetzen können. Soweit das Angebot nichts anderes sagt, sorgt er rechtzeitig und auf eigene Kosten insbesondere für Folgendes:

  1. Briefing und Ansprechperson: ein vollständiges Briefing und eine erreichbare Ansprechperson, die vor Ort Entscheidungen treffen darf.
  2. Locations: Zugang zu den vereinbarten Drehorten zur vereinbarten Zeit, in dem Zustand, in dem sie gezeigt werden sollen.
  3. Genehmigungen: die Zustimmung der Eigentümer oder Hausrechtsinhaber für Drehorte, die der Kunde stellt oder auswählt, und die dafür nötigen Drehgenehmigungen. Drehgenehmigungen im öffentlichen Raum beantragen wir nach Absprache. Die Gebühren und unseren Aufwand dafür trägt der Kunde.
  4. Personen: die Einwilligungen der Personen aus seinem Bereich, die erkennbar zu sehen oder zu hören sind (Einzelheiten in § 16).
  5. Markenmaterial: Logos, Schriften, Corporate-Design-Vorgaben, Produkte, Texte und anderes Material in verwendbarer Qualität. Der Kunde stellt nur Material zur Verfügung, an dem er die nötigen Rechte hat, und erlaubt uns, es für den Auftrag zu nutzen.
  6. Feedback und Freigaben: Rückmeldungen und Freigaben innerhalb der vereinbarten Fristen. Ist keine Frist vereinbart, gilt eine Frist von 5 Werktagen ab Zugang.
  7. Hinweise: Informationen über Bereiche, die nicht gefilmt werden dürfen, über Sicherheitsregeln vor Ort und über vertrauliche Dinge, die nicht ins Bild sollen (z. B. Unterlagen, Bildschirme).

(2) Kommt der Kunde einer Mitwirkung nicht oder nicht rechtzeitig nach, verschieben sich die vereinbarten Termine angemessen. Mehraufwand, der dadurch entsteht (z. B. Wartezeit, zusätzliche Drehtage, erneute Anreise), berechnen wir nach den Sätzen im Angebot. Unser Anspruch auf angemessene Entschädigung nach § 642 BGB bleibt unberührt.

§ 5 Drehtage und Arbeitszeit

(1) Ein Drehtag umfasst die im Angebot genannte Zeit. Nennt das Angebot keine Zeit, umfasst ein Drehtag 8 Stunden. Auf- und Abbau sowie Wartezeiten, die der Kunde verursacht, zählen zur Drehzeit. Reisezeit und Reisekosten berechnen wir wie im Angebot genannt.

(2) Wird ein Drehtag aus Gründen länger, die wir nicht zu vertreten haben (z. B. zusätzliche Wünsche vor Ort, Verzögerungen bei der Location), berechnen wir die Mehrstunden zum Satz im Angebot. Nennt das Angebot keinen eigenen Satz für Mehrstunden, gilt der Stundensatz im Angebot, sonst die übliche Vergütung (§ 632 Abs. 2 BGB). Mehrstunden sprechen wir vor Ort mit der Ansprechperson des Kunden ab, soweit das möglich ist.

(3) Zusätzliche Drehtage berechnen wir nach dem Angebot.

(4) Wir dürfen einen Dreh unterbrechen oder abbrechen, wenn Menschen, Technik oder die Location gefährdet sind. Wir legen dann gemeinsam mit dem Kunden einen Ersatztermin fest. Liegt der Grund im Bereich des Kunden, trägt er die Mehrkosten.

§ 6 Wetter und Verschiebung

(1) Außenaufnahmen hängen vom Wetter ab. Ist das Wetter für das vereinbarte Konzept ungeeignet, stimmen wir uns mit dem Kunden ab, ob der Dreh stattfindet. Können wir uns nicht einigen, ob das Wetter den Dreh nach dem Konzept zulässt, entscheiden wir das nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) bis 18 Uhr am Vortag. Wird der Dreh wegen des Wetters verschoben, ist das für den Kunden kostenfrei, und wir legen gemeinsam einen Ersatztermin fest.

(2) Sagt der Kunde einen Drehtermin wegen des Wetters ab, obwohl der Dreh nach Absatz 1 stattfinden soll, gilt das als Kündigung dieses Drehtags nach § 7. Vereinbaren wir innerhalb von 3 Monaten einen Ersatztermin, rechnen wir den Betrag nach § 7 voll auf die Vergütung für den Ersatztermin an. Zusätzlich berechnen wir dann nur nicht stornierbare Fremdkosten nach § 7 Abs. 3.

(3) Möchte der Kunde einen Termin aus anderen Gründen verschieben, suchen wir nach Möglichkeit einen neuen Termin. Eine Verschiebung 30 Tage oder mehr vor dem Drehtag ist einmal kostenfrei, wenn der neue Termin innerhalb von 6 Monaten liegt. Eine spätere Verschiebung behandeln wir wie eine Kündigung nach § 7, rechnen gezahlte Beträge aber voll auf den neuen Termin an.

§ 7 Kündigung durch den Kunden (Stornierung)

(1) Der Kunde kann den Vertrag bis zur Fertigstellung jederzeit kündigen (§ 648 BGB). Die Kündigung muss in Textform erfolgen (z. B. per E-Mail). Für die Fristen unten zählt der Tag, an dem die Kündigung bei uns eingeht.

(2) Kündigt der Kunde, steht uns nach dem Gesetz die vereinbarte Vergütung zu. Davon abgezogen wird, was wir an Aufwendungen sparen und was wir durch einen anderen Auftrag verdienen oder böswillig nicht verdienen (§ 648 BGB). Statt das im Einzelnen abzurechnen, können wir die Pauschalen unten verlangen. Grundlage ist das vereinbarte Netto-Honorar für unsere eigenen Leistungen, die bei Eingang der Kündigung noch nicht erbracht sind (Auftragswert). Reisekosten, Unterkunft, Fremdleistungen (z. B. Crew, Verleih, Location), Lizenzen und andere Kosten, die das Angebot gesondert ausweist, gehören nicht zum Auftragswert. Für sie gilt Abs. 3. Hat ein Auftrag mehrere Drehtage, gilt die Staffel für jeden Drehtag getrennt, und zwar für den Teil des Auftragswerts, der auf diesen Drehtag entfällt. Konzept und Postproduktion verteilen wir dabei zu gleichen Teilen auf die Drehtage.

  • Eingang der Kündigung 30 Tage oder mehr vor dem Drehtag: nur der bis dahin tatsächlich angefallene Planungsaufwand (z. B. Vorgespräche, Konzept, Location-Recherche), berechnet zum Stundensatz im Angebot oder, wenn das Angebot keinen nennt, zur üblichen Vergütung (§ 632 Abs. 2 BGB), höchstens aber in Höhe der vereinbarten Anzahlung (§ 9 Abs. 3 Nr. 1, bei Verbrauchern § 24 Abs. 3). Ist die Anzahlung schon bezahlt, behalten wir diesen Betrag davon ein und zahlen den Rest zurück. Weitergehende Ansprüche machen wir nicht geltend.
  • Eingang der Kündigung 29 bis 8 Tage vor dem Drehtag: 50 % des Auftragswerts.
  • Eingang der Kündigung 7 Tage oder weniger vor dem Drehtag, auch bei Absage am Drehtag: 80 % des Auftragswerts.

(3) In den Fällen 29 bis 8 Tage und 7 Tage oder weniger berechnen wir zusätzlich gegen Nachweis Fremdkosten, die wir für den Auftrag schon verbindlich gebucht haben und nicht mehr kostenlos stornieren können (z. B. Unterkunft, Tickets, Crew, Verleih). Insgesamt verlangen wir nie mehr als die vereinbarte Gesamtvergütung.

(4) Für Drehtage, die schon stattgefunden haben, und für Ergebnisse, die wir schon geliefert haben, bleibt es bei der vollen vereinbarten Vergütung. Die Pauschalen beziehen sich dann nur auf den noch offenen Teil des Auftrags. Bei Aufträgen ohne Drehtag (z. B. reine Postproduktion) zählt der vereinbarte Beginn der Arbeiten. Für den Teil des Auftragswerts, der auf die Postproduktion entfällt, und bei Aufträgen ohne Drehtag beträgt die Pauschale bei Eingang der Kündigung 7 Tage oder weniger vorher 50 % statt 80 %. Kündigt der Kunde nach dem letzten Drehtag, rechnen wir die noch offenen Leistungen (z. B. Schnitt) nach § 648 BGB konkret ab.

(5) Der Kunde kann jederzeit nachweisen, dass uns kein Anspruch oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch als die Pauschale zusteht. Dann schuldet er nur diesen niedrigeren Betrag. Wir können umgekehrt nach § 648 BGB konkret abrechnen, wenn uns ein höherer Anspruch zusteht. Das gilt nicht bei einer Kündigung 30 Tage oder mehr vor dem Drehtag.

(6) Die Anzahlung verrechnen wir mit unserem Anspruch. Übersteigt sie ihn, zahlen wir den Rest zurück.

(7) Umsatzsteuer berechnen wir auf die Beträge nach diesem Paragrafen, soweit sie anfällt.

(8) Das Recht beider Seiten zur Kündigung aus wichtigem Grund (§ 648a BGB) bleibt unberührt. Für Pakete gilt § 19.

§ 8 Ausfall auf unserer Seite, höhere Gewalt

(1) Können wir einen Termin wegen Krankheit, Unfall oder eines anderen Grundes nicht wahrnehmen, den wir nicht zu vertreten haben, informieren wir den Kunden sofort und bieten einen Ersatztermin an. Mit Zustimmung des Kunden kann auch eine gleichwertige Vertretung den Termin übernehmen. Kommt beides nicht in Frage, zahlen wir Beträge zurück, die der Kunde für nicht erbrachte Leistungen schon gezahlt hat. Weitere Ansprüche bestehen nur nach § 21.

(2) Höhere Gewalt sind Ereignisse, die keine Seite beeinflussen kann und die die Leistung unmöglich machen oder erheblich erschweren, z. B. Naturkatastrophen, amtliche Unwetterwarnungen, Epidemien, behördliche Anordnungen, Streiks bei Dritten oder der Ausfall von Verkehrswegen. Für die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit danach verschieben sich die Termine. Kann der Auftrag deshalb länger als 3 Monate nicht durchgeführt werden, kann jede Seite den noch nicht erbrachten Teil des Vertrags kündigen. Bereits erbrachte Leistungen werden vergütet.

§ 9 Vergütung, Nebenkosten und Zahlung

(1) Es gelten die Preise im Angebot. Gegenüber Unternehmern sind alle Preise Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Reisekosten (z. B. Kilometer, Bahn, Flug, Unterkunft), Reisezeit, zusätzliche Drehtage, Mehrstunden, Fremdleistungen und Lizenzen berechnen wir wie im Angebot genannt. Kommt nach Vertragsschluss auf Wunsch des Kunden etwas hinzu, stimmen wir es vorher ab und berechnen es nach Aufwand.

(3) Projekte rechnen wir so ab, soweit das Angebot nichts anderes sagt:

  1. 40 % als Anzahlung vor dem Dreh (bei Aufträgen ohne Dreh: vor Beginn der Arbeiten). Wir stellen die Anzahlung nach Vertragsschluss in Rechnung. Sie muss vor dem ersten Drehtag (oder dem vereinbarten Arbeitsbeginn) bei uns eingegangen sein.
  2. 60 % nach Lieferung und Abnahme, zusammen mit Nebenkosten und Zusatzleistungen.

Pakete rechnen wir nach § 19 ab.

(4) Alle Rechnungen sind sofort nach Erhalt, ohne Abzug, fällig. Zahlt der Kunde nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung, kommt er ohne Mahnung in Verzug. Wir schicken Rechnungen elektronisch.

(5) Ist die Anzahlung bis zum ersten Drehtag (oder dem vereinbarten Arbeitsbeginn) nicht eingegangen, müssen wir mit dem Dreh oder den Arbeiten nicht beginnen, bis sie eingeht. Mehrkosten, die dadurch entstehen, trägt der Kunde, wenn er die Verzögerung zu vertreten hat. Zahlt der Kunde die Anzahlung auch nicht innerhalb einer Nachfrist von 7 Tagen, die wir ihm in Textform gesetzt haben, können wir den Vertrag kündigen. Wir können dann die Beträge nach § 7 verlangen, als hätte der Kunde am Tag unserer Kündigung gekündigt. § 7 Abs. 5 gilt.

(6) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regeln. Gegenüber Unternehmern betragen die Verzugszinsen 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Zusätzlich können wir eine Pauschale von 40 EUR verlangen (§ 288 Abs. 2 und 5 BGB). Weitere Ansprüche bleiben vorbehalten.

(7) Der Kunde kann nur mit Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Das gilt nicht für Ansprüche des Kunden wegen Mängeln oder aus demselben Vertrag.

§ 10 Korrekturschleifen

(1) Wir liefern zuerst eine Vorschau (z. B. einen Rohschnitt oder eine Bildauswahl). Im Preis enthalten sind 2 Korrekturschleifen je Film, je Fotostrecke und je Content-Stück, auch bei Paketen.

(2) Eine Korrekturschleife bedeutet: Der Kunde schickt uns zu einer Fassung eine gesammelte, vollständige Liste seiner Änderungswünsche in Textform, und wir setzen sie in einem Durchgang um. Wünsche zur selben Fassung, die später kommen, zählen als neue Schleife.

(3) Korrekturen sind Änderungen im Rahmen des abgestimmten Konzepts und mit dem vorhandenen Material, z. B. an Reihenfolge, Länge, Texten, Musik aus der lizenzierten Bibliothek oder Farbe. Keine Korrekturen, sondern Zusatzleistungen sind z. B. ein neues Konzept, Nachdrehs, neues Material oder Änderungen an Teilen, die der Kunde schon freigegeben hat.

(4) Weitere Korrekturschleifen über die enthaltenen 2 hinaus berechnen wir nach tatsächlichem Zeitaufwand mit 70 Euro pro Stunde zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, für Privatkunden 83,30 Euro pro Stunde einschließlich 19 % Umsatzsteuer, soweit im Angebot nichts anderes vereinbart ist. Zusatzleistungen berechnen wir nach Aufwand zum Stundensatz im Angebot.

(5) Fehler, die wir zu vertreten haben (z. B. Tippfehler in Texten, die wir gesetzt haben, oder technische Fehler), beheben wir kostenlos. Das zählt nicht als Korrekturschleife.

(6) Meldet sich der Kunde zu einer Vorschau nicht innerhalb der Frist aus § 4 Abs. 1 Nr. 6, dürfen wir diese Fassung als final behandeln und zur Abnahme nach § 11 vorlegen. Noch offene Korrekturschleifen entfallen dann. Das gilt nur, wenn wir den Kunden beim Versand der Vorschau in Textform auf die Frist und auf diese Folge hingewiesen haben. Die Mängelrechte des Kunden bleiben unberührt.

§ 11 Abnahme

(1) Nach der letzten Korrekturschleife, oder sobald der Kunde keine Änderungen mehr wünscht, liefern wir die finale Fassung und fordern den Kunden zur Abnahme auf. Dafür setzen wir eine angemessene Frist von mindestens 10 Werktagen.

(2) Der Kunde erklärt die Abnahme in Textform (z. B. per E-Mail). Wegen unwesentlicher Mängel darf er die Abnahme nicht verweigern. Geschmacksfragen innerhalb des abgestimmten Konzepts sind kein Mangel (§ 3 Abs. 2).

(3) Das Werk gilt als abgenommen, wenn der Kunde die Abnahme nicht innerhalb der Frist unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert (§ 640 Abs. 2 BGB). Ist der Kunde Unternehmer, gilt das Werk außerdem als abgenommen, sobald er die finale Fassung veröffentlicht. Mängel, die der Kunde vorher in Textform gerügt hat, bleiben ihm vorbehalten.

(4) Ist der Kunde Verbraucher, gilt Abs. 3 Satz 1 nur, wenn wir ihn zusammen mit der Aufforderung zur Abnahme in Textform auf diese Folge hingewiesen haben. Abs. 3 Satz 2 gilt für Verbraucher nicht.

(5) Besteht ein Auftrag aus Teilen, die sich getrennt nutzen lassen (z. B. mehrere Filme, mehrere Fotostrecken oder die Inhalte eines Paketmonats), kann jeder Teil getrennt abgenommen werden.

§ 12 Lieferung, Rohmaterial und Archiv

(1) Wir liefern die finalen Dateien in den Formaten und Auflösungen aus dem Angebot, in der Regel per Download-Link. Der Link ist 30 Tage gültig. Der Kunde lädt die Dateien in dieser Zeit herunter und sichert sie selbst.

(2) Rohmaterial (z. B. ungeschnittene Clips, RAW-Fotos, nicht ausgewählte Aufnahmen) ist nicht Teil der Leistung. Wir geben es nur gegen gesonderte Vergütung heraus. Der Kunde erhält es dann so, wie es ist, ohne Anspruch auf einen bestimmten Bearbeitungsstand (z. B. ohne Auswahl, Farbkorrektur oder Retusche). Kauft der Kunde Rohmaterial, darf er es im Umfang von § 13 Abs. 2 oder dem im Angebot genannten Umfang nutzen und dafür selbst bearbeiten oder von Dienstleistern bearbeiten lassen. Fassungen, die nicht von uns stammen, darf der Kunde nicht mit unserem Namen oder dem Credit "logro" versehen. Für Projektdateien (z. B. Schnitt- und Farbprojekte, eigene LUTs) gilt dieser Absatz genauso.

(3) Wir archivieren die Projektdaten 12 Monate ab Lieferung, mindestens aber bis zum Ablauf der Mängelfrist nach § 20 Abs. 3. Danach dürfen wir sie löschen. Eine längere Aufbewahrung schulden wir nicht. Für die Sicherung der gelieferten Dateien ist der Kunde selbst verantwortlich.

(4) Bis zur Lieferung sichern wir das Material mit der Sorgfalt, die in unserer Branche üblich ist.

§ 13 Nutzungsrechte

(1) Welche Nutzungsrechte der Kunde erhält, steht im Angebot: die Nutzungsarten (z. B. Website, eigene Social-Media-Kanäle, bezahlte Anzeigen, Print, Messe, TV), ob das Recht einfach oder ausschließlich ist, das Gebiet und die Dauer. Sagt das Angebot nichts zum Nutzungsumfang, gilt Abs. 2. Nennt das Angebot nur einen Einsatzzweck (z. B. "Werbefilm für Online-Anzeigen" oder "Recruiting-Kampagne"), erhält der Kunde zusätzlich zu Abs. 2 die Nutzungsarten, die für diesen Zweck nötig sind. Weitere Rechte erhält der Kunde nicht.

(2) Sagt das Angebot nichts zum Nutzungsumfang, erhält der Kunde ein einfaches (nicht ausschließliches) Nutzungsrecht an den gelieferten finalen Ergebnissen, zeitlich und räumlich unbeschränkt, für seine eigene Werbung und für interne Zwecke: auf seiner Website, auf seinen eigenen Social-Media-Kanälen, in Printmedien (z. B. Broschüren, Flyer, Speisekarten, Aushänge und Aufsteller im eigenen Betrieb) und intern (z. B. Präsentationen und Intranet). Nicht enthalten sind TV, Kino und Außenwerbung (z. B. Plakate und Screens im öffentlichen Raum). Ebenfalls nicht enthalten sind bezahlte Anzeigen, auch das Bewerben eigener Beiträge, sowie Anzeigen in fremden Print- und Online-Medien.

(3) Der Kunde darf die Nutzungsrechte nicht an Dritte weitergeben und keine Unterlizenzen einräumen, z. B. an Partnerunternehmen, Hotelketten, Agenturen für deren eigene Zwecke oder Medien. Dafür braucht er unsere Zustimmung in Textform. Erlaubt ist:

  1. Plattformen die Rechte einzuräumen, die sie nach ihren Nutzungsbedingungen verlangen, damit der Kunde die Ergebnisse im vereinbarten Umfang dort zeigen kann (z. B. Instagram, Facebook, YouTube, LinkedIn, der Anbieter seiner Website),
  2. Dienstleister einzusetzen, die ausschließlich im Auftrag des Kunden für dessen eigene Nutzung arbeiten (z. B. Druckerei, Webagentur),
  3. die Ergebnisse auf Buchungs- und Bewertungsportalen (z. B. Booking.com, Expedia, Google-Unternehmensprofil) zur Darstellung des eigenen Betriebs zu zeigen, nicht aber für Werbung der Portale selbst,
  4. die Ergebnisse Redaktionen für die Berichterstattung über den Kunden zur Verfügung zu stellen (Pressearbeit).

(4) Bearbeitungen durch Dritte (z. B. Neuschnitt, Farbänderung, Montage oder Veränderung mit KI durch eine andere Agentur oder Produktion) brauchen unsere Zustimmung in Textform. Erlaubt sind technisch nötige Anpassungen, die den Charakter des Werks nicht verändern, z. B. Zuschnitt auf Plattformformate, Skalierung, Komprimierung und Untertitel. Entstellungen des Werks sind in keinem Fall erlaubt. Die Ergebnisse dürfen nicht zum Training von KI-Modellen oder für Text und Data Mining genutzt werden. Diese Nutzung behalten wir uns ausdrücklich vor (§ 44b Abs. 3 UrhG).

(5) Die Nutzungsrechte an einem Ergebnis gehen auf den Kunden über, sobald er die dafür vereinbarte Vergütung bezahlt hat. Streitige Nebenforderungen, die im Verhältnis zur Gesamtvergütung gering sind (z. B. einzelne Mehrstunden oder Reisekosten), halten den Übergang nicht auf. Bis dahin darf der Kunde die Ergebnisse zur Prüfung und Abnahme nutzen. Veröffentlicht er sie schon vorher, dulden wir das. Diese Duldung können wir widerrufen, wenn der Kunde mit einer fälligen Zahlung in Verzug ist und auch nicht innerhalb einer Nachfrist von 14 Tagen zahlt, die wir ihm in Textform mit Hinweis auf den Widerruf gesetzt haben.

(6) Ein ausschließliches Nutzungsrecht erhält der Kunde nur, wenn das Angebot es ausdrücklich vorsieht. Auch dann dürfen wir die Ergebnisse nach § 15 für Eigenwerbung nutzen, soweit nichts anderes vereinbart ist.

(7) Die Rechte beziehen sich nur auf die gelieferten finalen Ergebnisse, nicht auf Rohmaterial, Outtakes und Projektdateien (§ 12 Abs. 2). Für Musik, Stock-Material, Schriften und andere Inhalte Dritter gilt der Umfang der jeweiligen Lizenz (§ 17).

(8) Weitere Nutzungen (z. B. zusätzliche Nutzungsarten oder Gebiete, Exklusivität) räumen wir auf Anfrage gegen gesonderte Vergütung ein. Nutzt der Kunde die Ergebnisse ohne Vereinbarung über den vereinbarten Umfang hinaus, können wir die dafür übliche Vergütung verlangen. Weitere Ansprüche bleiben vorbehalten.

§ 14 Namensnennung

(1) Wir haben das Recht, als Urheber genannt zu werden (§ 13 UrhG). Wie wir genannt werden, regelt das Angebot.

(2) Regelt das Angebot nichts, verzichten wir auf eine Nennung in Werbemitteln. Bei redaktionellen Veröffentlichungen und in Social-Media-Beiträgen nennt der Kunde uns als "Film: logro / Lorenz Groche" oder "Foto: logro / Lorenz Groche" oder markiert @lorenzgroche, soweit das auf der Plattform möglich ist.

§ 15 Eigenwerbung und Portfolio

(1) Wir dürfen die gelieferten Ergebnisse und Ausschnitte daraus in unserem Portfolio (z. B. Website, Showreel) und auf unseren Social-Media-Kanälen zeigen und dabei den Kunden als Auftraggeber nennen. Das gilt ab dem Zeitpunkt, zu dem der Kunde die Ergebnisse selbst veröffentlicht hat. Veröffentlicht der Kunde die Ergebnisse nicht, gilt es ab 6 Monaten nach der Lieferung, außer der Kunde hat vorher nach Abs. 2 widersprochen.

(2) Der Kunde kann dieser Nutzung jederzeit in Textform (z. B. per E-Mail) widersprechen, ganz oder für einzelne Inhalte. Dann nutzen wir die Inhalte nicht mehr neu und entfernen sie innerhalb von 14 Tagen von unserer Website und aus unseren Kanälen, soweit uns das technisch möglich ist.

(3) Sind Vertraulichkeit oder eine Sperrfrist vereinbart, gelten diese vorrangig.

(4) Sind Personen erkennbar, nutzen wir die Inhalte für Eigenwerbung nur, wenn deren Einwilligung auch diese Nutzung abdeckt (§ 22 KUG, DSGVO).

(5) Für Verbraucher gilt § 24 Abs. 10.

§ 16 Personen, Marken und Rechte Dritter

(1) Der Kunde holt die Einwilligungen aller Personen aus seinem Bereich ein, die in den Aufnahmen erkennbar sind (z. B. Mitarbeitende, Gäste, Kundschaft, Partner), und zwar für die vereinbarte Nutzung. Er hält die Einwilligungen so fest, dass er sie nachweisen kann. Personen, die nicht gefilmt oder fotografiert werden möchten, informiert er vorab über den Dreh und sorgt dafür, dass sie nicht oder nur unerkennbar ins Bild kommen.

(2) Für Darstellerinnen, Darsteller und Models, die wir selbst buchen, holen wir die Einwilligungen für die vereinbarte Nutzung ein.

(3) Der Kunde sorgt dafür, dass nichts ins Bild kommt, was er nicht zeigen darf oder will (z. B. vertrauliche Unterlagen, Bildschirme, fremde Marken, geschützte Kunstwerke). Hinweise vor Ort beachten wir.

(4) Der Kunde stellt uns von Ansprüchen Dritter frei, die darauf beruhen, dass er eine Pflicht aus § 4 oder diesem § 16 schuldhaft verletzt hat (z. B. fehlende Einwilligungen, fehlende Rechte an Material, das er geliefert hat). Die Freistellung umfasst die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung.

§ 17 Musik und Inhalte Dritter

(1) Musik lizenzieren wir in der Regel über Musikbibliotheken für das konkrete Projekt und die vereinbarten Kanäle. Es gelten die Lizenzbedingungen des jeweiligen Anbieters. Welche Nutzung die Lizenz abdeckt, nennen wir im Angebot.

(2) Geht die Nutzung über diese Lizenz hinaus (z. B. TV, Kino, bezahlte Anzeigen, weitere Kanäle, neue Schnittfassungen), braucht der Kunde dafür gegebenenfalls eine weitere Lizenz. Die Kosten dafür trägt der Kunde.

(3) Bekannte kommerzielle Titel (z. B. aus den Charts oder dem Repertoire der GEMA) verwenden wir nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden. Die nötigen Rechte (Synchronisationsrecht beim Musikverlag, Masterrecht beim Label) und die GEMA-Gebühren klärt und bezahlt dann der Kunde, oder wir vereinbaren dafür eine gesonderte Vergütung. Ohne geklärte Rechte setzen wir solche Titel nicht ein.

(4) Stellt der Kunde Musik, Footage oder andere Inhalte zur Verfügung, muss er die nötigen Rechte daran haben. § 16 Abs. 4 gilt.

(5) Melden Plattformen urheberrechtliche Ansprüche an (z. B. YouTube Content ID), helfen wir dem Kunden, sie für die von uns lizenzierte Musik zu klären. Für Nutzungen außerhalb des lizenzierten Umfangs ist der Kunde verantwortlich.

(6) Für Stock-Footage, Stock-Fotos und Schriften gelten Abs. 1 und 2 entsprechend.

§ 18 Drohnenaufnahmen

(1) Drohnenaufnahmen machen wir nur, soweit sie rechtlich zulässig sind (z. B. nach den EU-Drohnenverordnungen, der Luftverkehrs-Ordnung, den Regeln für Geo-Zonen und dem Naturschutzrecht) und die nötigen Genehmigungen vorliegen. Über Start, Flug und Abbruch entscheidet allein die steuernde Person (Fernpilot), auch aus Gründen von Wetter und Sicherheit.

(2) Drohnenaufnahmen schulden wir nur, wenn sie im Angebot ausdrücklich vereinbart sind, und auch dann nur, soweit Recht, Genehmigungen, Wetter und Sicherheit sie zulassen.

(3) Der Kunde holt die Zustimmung der Eigentümer oder Hausrechtsinhaber für Start, Landung und Überflug seiner Flächen ein und informiert Anwesende vorab.

(4) Braucht ein Flug eine Sondergenehmigung oder Ausnahmeerlaubnis (z. B. in Geo-Zonen, in kontrolliertem Luftraum, über Menschenansammlungen oder in Schutzgebieten), beantragen wir sie nach Absprache mit dem Kunden. Die Kosten dafür (Gebühren und Aufwand für den Antrag) trägt der Kunde.

(5) Kann ein vereinbarter Drohnenflug aus den Gründen in Abs. 1 oder 2 nicht stattfinden, holen wir ihn nach Absprache nach. Ist die Drohne im Angebot gesondert berechnet und kommt kein Nachholtermin zustande, berechnen wir diese Position nicht. Liegt der Grund beim Kunden (z. B. fehlende Zustimmung nach Abs. 3), bleibt unser Vergütungsanspruch für diese Position bestehen. Wir rechnen an, was wir dadurch sparen (§ 326 Abs. 2 Satz 2 BGB).

§ 19 Social-Media- und Content-Pakete

(1) Bei Paketen nennt das Angebot die monatlichen Leistungen (z. B. Anzahl der Reels oder Fotos, Drehtage), den Preis, die Laufzeit und eine Mindestlaufzeit, falls vereinbart.

(2) Testmonat: Sieht das Angebot einen Testmonat vor, ist der erste Monat ein Testmonat. Jede Seite kann das Paket bis 7 Tage vor Ende des Testmonats in Textform zum Ende des Testmonats beenden. Sonst läuft das Paket wie im Angebot vereinbart weiter. Der Testmonat zählt zur Mindestlaufzeit.

(3) Laufzeit und Kündigung: Eine vereinbarte Mindestlaufzeit bindet beide Seiten. Abs. 2 (Testmonat) bleibt unberührt. Beendet der Kunde das Paket vor ihrem Ende, steht uns die Vergütung bis zum Ende der Mindestlaufzeit zu. Davon abgezogen wird, was wir dadurch an Aufwendungen sparen und was wir durch andere Aufträge verdienen oder böswillig nicht verdienen (§ 648 BGB). Der Kunde kann nachweisen, dass dieser Betrag niedriger ist. Nach der Mindestlaufzeit verlängert sich das Paket jeweils um einen Monat, wenn keine Seite mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende in Textform kündigt. Ist keine Mindestlaufzeit vereinbart, kann jede Seite mit dieser Frist zum Ende jedes Monats kündigen. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(4) Abrechnung: Wir berechnen den Paketpreis monatlich im Voraus zum Monatsanfang. Die Rechnungen sind sofort nach Erhalt, ohne Abzug, fällig. § 9 Abs. 3 (40 % und 60 %) gilt für Pakete nur, wenn das Angebot es vorsieht.

(5) Nicht abgerufene Leistungen: Leistungen, die in einem Monat nicht entstehen, weil Termine, Material oder Freigaben des Kunden fehlen, übertragen wir in den Folgemonat. Werden sie auch dort nicht abgerufen, verfallen sie ohne Erstattung.

(6) Kurzfristige Absage eines Drehtermins: Sagt der Kunde einen vereinbarten Drehtermin innerhalb eines Pakets weniger als 7 Tage vorher ab, gilt der Termin als abgerufen, es sei denn, wir können den Tag anderweitig nutzen. Einen Ersatztermin berechnen wir dann als Zusatzleistung.

(7) Korrekturen und Abnahme: §§ 10 und 11 gelten für jedes einzelne Content-Stück. Auch bei Paketen sind 2 Korrekturschleifen je Content-Stück enthalten.

(8) Veröffentlichung: Veröffentlichen oder planen wir Beiträge auf Kanälen des Kunden, tun wir das nur mit seiner Freigabe. Der Kunde bleibt für seine Kanäle und die freigegebenen Inhalte verantwortlich (z. B. Impressum, Kennzeichnung von Werbung, Gewinnspiele). Zugangsdaten behandeln wir vertraulich.

(9) Kein Erfolg geschuldet: Wir schulden die vereinbarten Leistungen, aber keinen bestimmten Erfolg wie Reichweite, Follower, Anfragen oder Umsatz. Änderungen an Plattformen und ihren Algorithmen liegen außerhalb unseres Einflusses.

(10) Nutzungsrechte: Für jedes Content-Stück gehen die Nutzungsrechte nach § 13 über, sobald der Paketpreis für den Monat bezahlt ist, in dem es geliefert wurde. Bezahlte Rechte bleiben nach dem Ende des Pakets bestehen.

§ 20 Mängel und Verjährung

(1) Ist ein Ergebnis mangelhaft, bessern wir zunächst nach. Wir können nach unserer Wahl nachbessern oder neu herstellen (z. B. neu schneiden oder, wenn zumutbar, nachdrehen). Schlägt die Nacherfüllung fehl, hat der Kunde die gesetzlichen Rechte.

(2) Geschmacks- und Stilfragen innerhalb des abgestimmten Konzepts sind kein Mangel (§ 3 Abs. 2).

(3) Gegenüber Unternehmern verjähren Mängelansprüche in 12 Monaten ab Abnahme. Das gilt nicht bei Vorsatz, Arglist, grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und bei einer Garantie. Dann gelten die gesetzlichen Fristen. Für Schadensersatz gilt außerdem § 21.

(4) Für Verbraucher gilt § 24 Abs. 8.

§ 21 Haftung

(1) Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, soweit wir eine Garantie übernommen haben, und in allen anderen Fällen, in denen das Gesetz zwingend eine weitergehende Haftung vorsieht (z. B. als Halter einer Drohne nach dem Luftverkehrsgesetz).

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haften wir nur für den vertragstypischen Schaden, mit dem wir bei Vertragsschluss rechnen mussten. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

(3) Im Übrigen haften wir für leichte Fahrlässigkeit nicht.

(4) Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir für den Verlust von Daten, die wir dem Kunden bereits geliefert haben, nur in Höhe des Aufwands, der zur Wiederherstellung nötig gewesen wäre, wenn der Kunde die Daten regelmäßig gesichert hätte (§ 12 Abs. 1). Abs. 1 bleibt unberührt.

(5) Diese Beschränkungen gelten auch zugunsten unserer Mitarbeitenden, unserer Crew und unserer anderen Erfüllungsgehilfen.

(6) Gehen Aufnahmen vor der Lieferung verloren oder sind sie technisch unbrauchbar (z. B. durch eine defekte Speicherkarte), drehen wir sie nach Absprache kostenlos nach. Weitere Kosten des Kunden (z. B. für Location oder Personal) ersetzen wir nur nach Abs. 1 bis 3.

§ 22 Datenschutz und Vertraulichkeit

(1) Wir verarbeiten personenbezogene Daten nach unserer Datenschutzerklärung.

(2) Verarbeiten wir personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden (z. B. wenn wir seine Social-Media-Kanäle betreuen oder Daten seiner Gäste erhalten), schließen wir bei Bedarf einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.

(3) Beide Seiten behandeln nicht öffentliche Informationen der anderen Seite vertraulich, die sie im Rahmen des Auftrags erfahren (z. B. Geschäftszahlen, unveröffentlichte Produkte, Kampagnen). Das gilt auch nach dem Ende des Auftrags. Strengere Regeln im Angebot oder in einer Vertraulichkeitsvereinbarung gehen vor.

§ 23 Hinweis zur Künstlersozialabgabe

Unternehmen, die nicht nur gelegentlich Aufträge an selbständige Künstler und Publizisten vergeben, können zur Künstlersozialabgabe verpflichtet sein. Sie wird mit dem jeweils geltenden Abgabesatz auf die gezahlten Honorare berechnet. Die Abgabe ist nicht Teil unserer Vergütung. Fällt sie an, meldet und zahlt der Kunde sie selbst an die Künstlersozialkasse.

§ 24 Besondere Regeln für Verbraucher

(1) Ist der Kunde Verbraucher (§ 13 BGB), gelten die folgenden Regeln vorrangig vor den übrigen Bestimmungen dieser AGB.

(2) Preise: Alle Preise sind Endpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Den Auftragswert nach § 7 Abs. 2 berechnen wir aus den Endpreisen.

(3) Anzahlung: Abweichend von § 9 Abs. 3 verlangen wir vor dem Dreh nur eine Anzahlung in Höhe der Kosten, die für den Auftrag nachweislich schon vor dem Dreh anfallen (z. B. Fremdleistungen, Reisekosten, Unterkunft, Lizenzen). Fallen keine solchen Kosten an, verlangen wir keine Anzahlung. Die übrige Vergütung wird mit der Abnahme fällig.

(4) Widerrufsrecht: Schließen wir den Vertrag ausschließlich über Fernkommunikationsmittel (z. B. E-Mail, Telefon, Online-Formular) oder außerhalb unserer Geschäftsräume, hat der Kunde ein gesetzliches Widerrufsrecht. Wir informieren ihn darüber vor Vertragsschluss mit der Widerrufsbelehrung in Anlage 1. Sollen Planung oder Dreh innerhalb der 14-tägigen Widerrufsfrist beginnen, muss der Kunde das ausdrücklich verlangen (Anlage 1, Teil C).

(5) Stornierung und Widerruf: Solange dem Kunden ein Widerrufsrecht zusteht (Abs. 4), kann er den Vertrag widerrufen. Für den Widerruf gilt nicht § 7, sondern die Widerrufsbelehrung (Anlage 1). Der Kunde zahlt dann höchstens einen anteiligen Betrag für die bis zum Widerruf erbrachten Leistungen, und nur, wenn er ausdrücklich verlangt hat, dass wir vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen (Anlage 1, Teil C). Im Übrigen gilt § 7. Der Kunde kann jederzeit nachweisen, dass uns kein Anspruch oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch als die Pauschale zusteht (§ 7 Abs. 5).

(6) Zahlung und Verzug: § 9 Abs. 4 Satz 2 (Verzug ohne Mahnung) gilt nicht (§ 309 Nr. 4 BGB). Die Verzugszinsen betragen 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Die Pauschale von 40 EUR aus § 9 Abs. 6 gilt nicht.

(7) Abnahme: Die Abnahme durch Fristablauf gilt nur mit Hinweis in Textform (§ 11 Abs. 4). Eine Nutzung der Ergebnisse gilt nicht automatisch als Abnahme.

(8) Mängel: Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte und Verjährungsfristen. § 20 Abs. 3 gilt nicht.

(9) Nutzungsrechte: Sagt das Angebot nichts, erhält der Kunde statt § 13 Abs. 2 ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Recht zur privaten, nicht kommerziellen Nutzung (z. B. private Abzüge, private Social-Media-Profile). Eine kommerzielle Nutzung oder die Weitergabe an Dritte für deren Zwecke (z. B. an Unternehmen, die die Bilder für Werbung nutzen wollen) braucht unsere Zustimmung. § 60 UrhG bleibt unberührt.

(10) Eigenwerbung: Zeigen die Aufnahmen den Kunden oder andere Privatpersonen, nutzen wir sie für Eigenwerbung nur mit einer gesonderten, freiwilligen Einwilligung. Diese Einwilligung ist nicht Teil dieser AGB und kann jederzeit widerrufen werden. § 15 Abs. 1 und 2 gelten insoweit nicht.

(11) Pakete: Bei Verbrauchern beträgt die erste Laufzeit höchstens zwei Jahre. Danach verlängert sich der Vertrag nur auf unbestimmte Zeit und ist dann jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündbar (§ 309 Nr. 9 BGB). Kündigungen in Textform genügen.

(12) Streitbeilegung: Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

§ 25 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Vorschriften des Staates entzogen wird, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.

(2) Hat der Kunde als Unternehmer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag unser Geschäftssitz in 16835 Lindow, soweit eine solche Vereinbarung nach dem anwendbaren Recht zulässig ist. Wir dürfen den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand verklagen. Gesetzlich ausschließliche Gerichtsstände bleiben unberührt. Für Verbraucher gilt dieser Absatz nicht.

(3) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags sollen in Textform festgehalten werden. Der Vorrang individueller Abreden (§ 305b BGB) bleibt unberührt.

(4) Gibt es eine Übersetzung dieser AGB, gilt gegenüber Unternehmern bei Abweichungen die deutsche Fassung.

(5) Eine geänderte Fassung dieser AGB gilt nur für Verträge, die nach der Änderung geschlossen werden.

(6) Sind einzelne Bestimmungen unwirksam oder nicht Vertragsbestandteil geworden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung (§ 306 BGB).

Anlage 1: Widerrufsbelehrung für Verbraucher

Diese Widerrufsbelehrung gilt nur für Verbraucher und nur für Verträge, die ausschließlich über Fernkommunikationsmittel (z. B. E-Mail oder Telefon) oder außerhalb unserer Geschäftsräume geschlossen werden (§ 24 Abs. 4). Wir übermitteln sie dem Kunden vor Vertragsschluss in Textform, zum Beispiel als PDF mit dem Angebot.

A. Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Lorenz Groche, Am Wutzsee 53, 16835 Lindow, Deutschland, Telefon: +49 171 1720606, E-Mail: info@lorenzgroche.eu) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

B. Besonderer Hinweis zum Erlöschen des Widerrufsrechts

Ihr Widerrufsrecht erlischt mit der vollständigen Erbringung der Dienstleistung, wenn Sie vor Beginn der Erbringung ausdrücklich zugestimmt haben, dass wir vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Erbringung beginnen, und Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Ihr Widerrufsrecht mit vollständiger Vertragserfüllung durch uns erlischt. Bei einem Vertrag, der außerhalb unserer Geschäftsräume geschlossen wurde, muss diese Zustimmung auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. Papier oder E-Mail) erfolgt sein (§ 356 Abs. 5 Nr. 2 BGB).

C. Erklärung zum Beginn vor Ablauf der Widerrufsfrist

Sollen Planung oder Dreh innerhalb der Widerrufsfrist beginnen, bestätigt der Kunde vorab folgende Erklärung in Textform (z. B. per Antwort-Mail oder mit seiner Unterschrift unter der Auftragsbestätigung), bei Verträgen außerhalb unserer Geschäftsräume auf einem dauerhaften Datenträger:

"Ich verlange ausdrücklich und stimme zu, dass Lorenz Groche vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Erbringung der vereinbarten Leistungen beginnt (z. B. Planung, Vorbereitung und Durchführung des Shootings). Mir ist bekannt, dass mein Widerrufsrecht mit vollständiger Vertragserfüllung erlischt und dass ich bei einem Widerruf einen angemessenen Betrag für die bis dahin erbrachten Leistungen zahlen muss."

D. Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

  • An Lorenz Groche, Am Wutzsee 53, 16835 Lindow, Deutschland, E-Mail: info@lorenzgroche.eu:
  • Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
  • Bestellt am (*)/erhalten am (*)
  • Name des/der Verbraucher(s)
  • Anschrift des/der Verbraucher(s)
  • Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
  • Datum

(*) Unzutreffendes streichen.

AGB für Film- und Fotoproduktionen - Lorenz Groche